Sana Grundkurs

 

Diese Sanagrundkurse bieten wir als erweiterung unseres Angebots (Kundensevice)  laufend als Gruppenkurse an. Die Veröffentlichung der aktuellen Kurs- und Kontaktdaten werden im Petri-Heil Magazin, auf der Seite Anglerausbildung.ch und bei uns auf

drill-point.ch publiziert werden.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie in unter der Rubrik " Unser Kursangebot", oder fragen Sie einfach bei uns direkt nach, wir geben Ihnen gerne Auskunft.

Das Wichtigste in Kürze

 

Der Sana-Ausweis ist die Voraussetzung für die Monats- und Jahrespatent Bezüge im Kanton Bern. Für den Bezug von einem Tages- oder Wochenpatent ist nach wie vor kein Sana-Ausweis notwendig. Für die Freiangelei an den drei grossen Berner-Seen (Bieler-, Brienzer- und Thunersee), die ohne Patent ausgeübt werden kann, oder für die Fischerei in Fischzuchtanlagen, sowie an privaten Gewässern, ist bislang auch kein Sana- Ausweis von Nöten.


Damit man nun nicht für jeden Kanton eine separate Ausbildung absolvieren muss, wurde das Netzwerk Anglerausbildung gegründet, welches einen gesamtschweizerisch anerkannten sogenannten Sachkunde-Nachweis ausgearbeitet hat.

 

In allen Kantonen werden zukünftig Kurse angeboten, mit denen man diesen Sachkunde-Nachweis erwerben kann. Wer also einen Kurs mit Erfolgskontrolle absolviert hat, bekommt diesen Sachkunde-Nachweis und kann zukünftig in allen Kantonen fischen.

Neue Grundlagen in der Tierschutzverordnung

Seit längerer Zeit wurde insbesondere von Tierschutzorganisationen gefordert, dass das Verhalten der Angelnden beim Umgang mit Fischen verbessert werden muss. Deshalb wurde mit der Revision vom 30. August 2006 der Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF, SR 923.1) das Prinzip verankert, dass die Erwerbenden von fischereilichen Fangberechtigungen (nachfolgend: Patente) über ausreichende Kenntnisse über die Fische, die Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei verfügen müssen.

 

In der neuen Tierschutzverordnung (TSchV) (in Kraft seit dem 1. September 2008), werden neu auch die Fische berücksichtigt. Dies hat direkte Folgen für die Angelfischerei, denn aufgrund der Änderungen in der TSchV mussten gewisse Anpassungen in der Fischereigesetzgebung vorgenommen werden (Verordnung über das Bundesgesetz der Fischerei, VBGF).

Anbei eine Liste der wichtigsten Änderungen: 

 

  • Ausbildungspflicht für Fischer und Fischerinnen
  • Fische werde neu zusätzlich mittels Kiemenschnitt getötet

 

Folgendes ist grundsätzlich verboten, die Kantone können aber für Fischende mit einem Sachkunde-Nachweis Ausnahmen gewähren:

 

  • Verwendung von Widerhaken
  • Verwendung von lebenden Köderfischen
  • Hältern und transportieren von lebenden Fischen

 

Alle diese Neuerungen traten am  1. Januar 2009 in Kraft.

Unser Kursangebot

Wir bieten, in Zusammenarbeit mit unseren Instruktoren, offizielle Sana-Grundkurse (Sachkundenachweis Kurse) an.

 

Die Kurse werden frühzeitig, auf unserer Homepage im Blog „Sana-Kurs Daten“, sowie auf www.anglerausbildung.ch und auf www.petri-heil.ch, publiziert.

Unterschiede Sana-Kurs/ Sportfischerbrevet

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, die Ausbildung für den Sana Ausweis und das Sportfischerbrevet zu absolvieren. Sana und Sportfischerbrevet Auszubildende besuchen denselben Kurs.

Der Unterschied zwischen den beiden Ausbildungen besteht darin, dass der Sana-Kurs eine nationale Gültigkeit hat, mit Ausnahmen gewisser Kantone und Länder. Das Sportfischerbrevet hat eine internationale Gültigkeit, mit Ausnahmen. Die Anforderungen und somit auch die Erfolgskontrolle sind jedoch von unterschiedlichem Niveau.

Wobei die Anzahl Testfragen beim Sana-Kurs 25 beträgt, davon sind 20 richtig zu beantworten und für das Brevet 70 Fragen gestellt werden, wobei 55 richtig zu beantworten sind, um den Ausweis zu erlangen. Gratis ist die Wiederholungsprüfung im Fall, dass die Prüfung nicht bestanden wurde. Die Auswertung und die Ausstellung, sowie Versendung des Ausweises erfolgt durch die Agentur Netzwerke Anglerausbildung.

Anmeldung

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurs begrenzt. Deshalb finden regelmässig weitere Kurse statt. Eine frühzeitige Anmeldung ist jedoch ratsam. Sobald ein Kurs ausgebucht ist, wird der Status angepasst, aber ist noch ersichtlich. Für eine Kursanmeldung können Sie sich telefonisch, oder per Mail mit uns in Verbindung setzen. Kontaktdaten siehe: Termine Sana-Kurs, Anmeldung.

 

Das Lehrmittel ist die Grundlage für die Anmeldung zur Erfolgskontrolle & dem Kurs. Wer den einfachen Sana Kurs absolvieren möchte, bestellt die Lernbroschüre „Sachkunde Fischerei“ im Voraus im Internet unter www.anglerausbildung.ch , oder direkt bei der Agentur Netzwerke Anglerausbildung für 40 Franken. Wer das Sportfischerbrevet absolvieren will, benötigt dafür das Lernmittel „Schweizer Sportfischer Brevet“. Dies ist auch bei uns im Online-Shop erhältlich für 59 Franken.

Dauer und Ort

Die Kursdauer beträgt 4 Stunden, inkl. Erfolgskontrolle. Der Kursort, sowie der zeitliche Beginn, werden zusammen mit dem Kursdatum veröffentlicht. Die Kurse finden meistens in einem geheizten Saal, einer Gastwirtschaft statt und werden bedient. Getränke und Sandwiches, etc. können daher auf eigene Kosten konsumiert werden. Die Verpflegung ist Sache jedes einzelnen Kursteilnehmers, die Kursveranstalter übernehmen keine Kosten, oder Verantwortung. Das konsumieren von mitgebrachter Verpflegung ist im Saal selbst verständlicherweise nicht gestattet. Im Gegenzug, profitieren die Kursteilnehmer von den geringen Kurskosten. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und Sache des Teilnehmers.

Ablauf

Der Kurs besteht aus einem Theorie-, einem Praxisteil und einer abschliessenden, schriftlichen Erfolgskontrolle.

 

Ablauf / Schwerpunkte;

· Begrüssung & Vorstellung

· Einleitung

· Fischereiliche Gesetzesgrundlagen

· Fischkunde / Biologie

· Gewässerkunde

· Gerätekunde

· Tierschutzgerechter Umgang mit dem Fisch

· Erfolgskontrolle Sana, oder Sportfischerbrevet

· Schlusswort

Kosten

Die Kurskosten betragen 25 Franken pro Person, die bei Kursantritt in Bar, den Kursleitern bezahlt werden müssen. Zusätzlich muss für jede Kursanmeldung der Abschnitt (Talon), Berechtigung zur Erfolgskontrolle, mitgebracht und ausgefüllt, abgegeben werden.

Wer diesen nicht an den Kurs mitbringt, muss den vollen Preis des jeweiligen Lehrmittels, für Sportfischerbrevet, oder Sana, vor Ort bezahlen, um am Kurs teilnehmen zu können. Also nicht vergessen.

Mitgebracht werden muss:

· Das vorgängig gekaufte Lehrmittel (für Sana-Kurs„ Sachkunde Fischerei“ , für das Sportfischerbrevet „Schweizer Sportfischer Brevet“)

 

· Das Kursgeld in Bar

 

· Für Sana-Kurs: Zahlungsbestätigung (Karte im Lehrmittel)

· Für Sportfischerbrevet: Ausgefüllter Talon „Berechtigung zur Erfolgskontrolle“ (Karte im Lehrmittel)

 

· Schreibmaterial

 

· Motivation und gute Laune